Ausführungen zu Herkunft, Schreibungen und Ausprägungen eines bekannten Begriffs
Die meisten von uns wissen es eigentlich – „Au-Pair" kommt aus dem Französischen „au pair" und bedeutet „auf Gegenseitigkeit" und so hat der Duden dieses Verb als Substantiv mit der französischen Schreibweise übernommen. Im Internet findet man hierzu die verschiedensten Schreibweisen, die eigentlich nur daraus zu erklären sind, dass wir im Deutschen eigentlich genau so schreiben, wie wir etwas aussprechen und dabei zuweilen dazu neigen, Worte die aus anderen Sprachen entlehnt wurden – nun ja, „einzudeutschen"!
Die Bedeutung sollte jedem/r klar sein, der/die einen solchen Auslandsaufenthalt plant: man gibt etwas, nämlich Mithilfe in erster Linie bei der Kinderbetreuung und kleinen Haushaltstätigkeiten und erhält im Gegenzug dafür etwas zurück: freie Kost und Logis, ein Taschengeld und die Möglichkeit, Land, Leute und Sprache des Gastlandes wirklich aus erster Hand kennenzulernen.
Ich finde: Au-Pair, aupair, Au-pair, Au Pere (wie bitte?) oder Au-Paire, mal mit, mal ohne Bindestrich, zusammen und auseinander, groß und klein geschrieben. Mein persönlicher Favorit aber ist : „O-Pair“…bei dieser Schreibweise bekomme ich regelmäßig Kopfschmerzen!
Variationen des Au-Pair-Programmes
Manchmal erreichen uns Anrufe, in denen wir gefragt werden, warum man in der Türkei oder Australien beispielsweise nicht Au-Pair sein kann – ob es dort nur ein „Demi-Pair-Programm" oder das „Live-in Care Giver"-Programm gäbe. Grund genug für mich zu versuchen, ein wenig Licht in den Dschungel der Au-Pair-Programme zu bringen.
Dazu muss man folgendes wissen: ein Au-Pair-Programm als solches gibt es eben nicht überall. Grundlage dieses Programmes ist das „Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung" vom Juli 1969. Dieses Abkommen wurde längst nicht von allen Staaten in Europa ratifiziert. In vielen dieser Staaten, wie auch in Deutschland, gibt es aber dennoch ein Au-Pair-Programm – es wurden eben durch verschiedene staatliche Institutionen entsprechende Voraussetzungen geschaffen. Wo staatliche Regularien fehlen, gibt es inzwischen oft Nationale Dachverbände (vergleichbar dem Deutschen Bundesverband für Au-pair-Vermittler), die für Internationale Qualitätsstandards stark machen und deren Mitglieder sich Diesen verpflichten. Europaweit ist hier noch ECAPS zu nennen, das Europäische Komitee für Au-Pair-Standards, dessen Mitglieder eben diese Nationalen Dachverbände sind. Hier wurden europaweit erstmals gemeinsame Standards geschaffen, die in den einzelnen Ländern dann, sofern die jeweilige Gesetzeslage es zulässt, umgesetzt bzw. übernommen wurden.
In anderen Ländern, wie beispielsweise der Türkei, Australien, Neuseeland oder Kanada wurden ebenfalls solche Programme ins Leben gerufen und entsprechend ausgestattet – sie haben einfach nur andere Namen, wie „Demi-Pair" oder „Live-In Caregiver".
Eine weitere, übliche Definition für „Demi-Pair" , wie man sie zum Beispiel in England oder Irland findet, ist, dass die Programmteilnehmer nur eine geringere Zeit pro Woche mithelfen (natürlich bei geringerem Taschengeld) und nebenbei wesentlich intensivere Sprachkurse besuchen, als es das „normale" Au-Pair-Programm vorsieht.
In manchen Ländern, wie England oder Australien, hat man weiterhin die Möglichkeit, sich als „Au-Pair-Plus" zu bewerben. Auch hier finden sich unterschiedliche Definitionen: dies kann bedeuten, dass man eine höhere Mithilfezeit pro Woche erbringt und dafür ein höheres Taschengeld bekommt, oder aber, dass bestimmte Vorkenntnisse, wie z.B. eine Ausbildung im erzieherischen Bereich, vorausgesetzt werden.
Leitweg im Dickicht der Au-Pair-Definition
Bei all dieser begrifflichen Vielfalt ist es im Endeffekt nur wichtig, dass Sie wissen, worauf genau Sie sich einlassen, bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt als Au-Pair antreten. Selbstverständlich kann ich nur nachdrücklich davor warnen, auf Dienstleistung einer qualifizierten Agentur zu verzichten und stattdessen über eine reine Internetplattform eine Gastfamilie zu suchen. Hierauf werde ich in einem späteren Beitrag näher eingehen...
Prinzipiell sollten Sie aber zumindest immer darauf achten,
- dass Sie von Ihrer Gastfamilie (oder der Agentur) einen Au-Pair-Vertrag, ein Bestätigungsschreiben, Letter of Interest, o.ä. erhalten, in dem die Grundlagen Ihres Auslandsaufenthaltes, wie Mithilfezeiten, Taschengeld etc. geregelt sind.
- dass Sie ein gültiges Visum haben bzw. erhalten werden, sofern Ihr Au-Pair- Aufenthalt außerhalb Europas stattfinden wird.
- dass Sie Deutschland nicht für längere Zeit ohne einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verlassen.
- dass Sie, für alle Fälle, Ansprechpartner oder andere Kontaktadressen vor Ort im Ausland haben werden.
Für wünschenswert hielte ich es natürlich, wenn es, neben international verbindlich gültigen Standards für Au-Pair-Aufenthalte, auch eine allgemeine Bezeichnung/Schreibung geben würde. Auf diese Weise würde sicherlich das eine oder andere Missverständnis verhindert werden und alle Beteiligten wüssten genau, worüber sie sprächen!
Hinterlassen Sie eine Nachricht