Vorausschicken möchte ich, dass es hier keine allgemeine Regel gibt – ich werde dir daher an dieser Stelle meine persönlichen Erfahrungen als langjährige Gastmutter und die, welche über meine Tätigkeit in der Au-Pair-Vermittlung sammeln konnte, schildern.
Zunächst einmal, jedem Au-Pair steht für einen Aufenthalt von 12 Monaten ein bezahlter Urlaub von vier Wochen zu, d.h. zwei Tage pro Aufenthaltsmonat.
Mit Au-Pair in den Urlaub
Viele Gastfamilien nehmen ihr Au-Pair, sofern sie einen Urlaub in einem Schengen-Land (oder einigen Sonderstaaten) planen, gerne mit. Diese Lösung bietet beiden Seiten Vorteile – allerdings sollten einige Dinge vorher vereinbart werden. Generell gilt, dass die Gastfamilie in diesem Falle die Kosten für den Urlaub übernimmt und das Au-Pair hilft während des Urlaubes bei der Kinderbetreuung mit. Die Zeit des Urlaubes wird dann hälftig auf den Urlaubsanspruch des Au-Pairs angerechnet (also z.B. zwei Wochen gemeinsamer Urlaub = eine Woche des Au-Pair-Urlaubes). Du solltest aber darauf achten, dass die Reise auch für dein Au-Pair Urlaubsqualität hat, d.h. jeden Tag mit den Kindern am Strand verbringen und sie beaufsichtigen ist kein Urlaub. Sprich daher die Mithilfezeiten genau ab. Dennoch bietet es dir selbstverständlich auch recht viel Freiraum, wenn du dein Au-Pair in den Urlaub mitnimmst: Du musst nicht jeden Morgen früh aufstehen, du kannst einfach mal ein Buch lesen, alleine über den Markt bummeln, oder auch abends ausgehen! Deinem Au-Pair bietest du andererseits die Möglichkeit, sehr kostengünstig ein weiteres Land zu entdecken.
Ohne Au-Pair in den Urlaub
Insbesondere dann, wenn eine teure Flugreise ansteht, bzw. das Urlaubsland außerhalb des Schengen-Gebietes liegt und ein Visaverfahren sehr aufwendig wäre, entscheiden sich Gastfamilien meist, ihr Au-Pair zu Hause zu lassen. Hier gibt es mehrere Optionen: Du kannst mit deinem Au-Pair vereinbaren, dass sie/er beispielsweise in der Zeit deines Urlaubes Haustiere/Pflanzen versorgt. Diese Zeit kann dann nicht als Urlaub gesehen werden, da dein Au-Pair ja nicht selbst wegfahren kann. Sollten derartige Aufgaben nicht anfallen, so kannst du mit deinem Au-Pair vereinbaren, dass er/sie in dieser Zeit selbst Urlaub hat. Achte bitte darauf, dass du dein Au-Pair vor deiner Abreise mit Lebensmitteln versorgst bzw. ein wenig zusätzliches „Verpflegungsgeld" zurücklässt. Besprich im Vorfeld, welche Regeln gelten – beispielsweise, ob dein Au-Pair in dieser Zeit Besuch haben darf, oder nicht.

Noch ein paar Tipps zum Schluss
Viele Gastfamilien haben das Problem, dass ein Urlaub für ihr Au-Pair eigentlich nur dann möglich ist, wenn sie selbst Urlaub haben und diesen dann gewähren können. Sofern du das nicht über die gerade erwähnte Möglichkeit regeln kannst, könntest du mit deinem Au-Pair entweder vereinbaren, den Urlaub „häppchenweise" (also immer ein paar Tage) zu nehmen, oder aber ihn komplett an das Ende der Au-Pair zeit legen. Aus eigener Erfahrung kann ich noch empfehlen, einen „Urlaubskalender" zu führen und diesen gut sichtbar an die Familien-Pinnwand zu hängen. Dies hat nicht damit zu tun, besonders „pingelig" zu sein, sondern es ist für beide Seiten transparent. Weder hast du das Gefühl, dein Au-Pair habe doch sicher schon alle Urlaubstage verbraucht, noch geht dein Au-Pair davon aus, es stünden ihr/ihm noch etliche freie Tage zu, wenn dem nicht so ist. So können alle Tage, an denen dein Au-Pair außer-planmäßig frei bekommt (wie ein Au-Pair-Ausflug, oder der Geburtstag des Au-Pairs) vermerkt werden und beide Seiten können stets aktuell visualisieren, wie viel Urlaub noch übrig ist.
Es steht dir selbstverständlich jederzeit frei, deinem Au-Pair zusätzliche freie Tage zu schenken. Das freut sowohl den Schenkenden, als auch den/die Beschenkte/n!
