Geltung

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge zwischen Kunden (Gastfamilien, Au-Pairs und anderen Programmteilnehmern) und Kulturist. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit.

Vermittlungsauftrag

Der Vermittlungsauftrag wird mit Rücksendung des Fragebogens für Gastfamilien an Kulturist, bzw. des Au-Pair-Fragebogens bzw. des gesonderten Vermittlungsvertrages erteilt. Vorab werden den Gastfamilien keine Bewerbungsunterlagen von Au-Pair-Bewerber/-innen zur Einsicht und Auswahl zur Verfügung gestellt, bzw. den Au-Pairs keine Familienprofile oder den Programmteilnehmern Projektplatzierungen.

Vertragsabschluss, Kosten und Zahlung

Hat sich die Gastfamilie für ein Au-Pair entschieden und das Au-Pair ebenfalls eingewilligt, so werden alle notwendigen Verträge und Unterlagen durch Kulturist erstellt und der Gastfamilie/dem Au-Pair zur Unterschrift vorgelegt. Die Höhe der Bearbeitungs-/Vermittlungsgebühr/Programmgebühr ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie ist erst dann fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, d.h. sobald der Au-Pair Vertrag von allen Parteien unterschrieben ist und das Au-Pair den
Visaantrag zum Aufenthalt in der Gastfamilie gestellt hat. Bei der Bearbeitungs-/Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung – sie ist nicht abhängig davon, ob das Au-Pair Verhältnis, bzw. die Projektplatzierung tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Kulturist ist frei von jeglicher Verantwortung für die zukünftige Entwicklung eines Au-Pair Aufenthaltes/einer Projektplatzierung. Sollte die Gastfamilie nach erfolgreicher Visumbeantragung (bei Nicht-EU-Ländern), bzw. nach Versand der Vertragsunterlagen an das Au-Pair (bei EU-Ländern) vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, so ist die Bearbeitungsgebühr (nicht aber die Vermittlungsgebühr) fällig. Ferner ist die Gastfamilie verpflichtet, dem Au-Pair die Auslagen für den Visaantrag zu erstatten (bei Nicht-EU-Ländern). Sollte ein Au-Pair aus Nicht-EU-Ländern aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat das Visum auf dem jeweiligen Konsulat trotz vorliegender Zustimmung des für sie zuständigen Landratsamtes, bzw. der Arbeitsagentur, nicht ausgestellt bekommen, oder die Anreise aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, nicht eintreffen können, so wird lediglich die Bearbeitungsgebühr fällig, oder aber eine Neuvermittlung durchgeführt. Sollte ein Au-Pair aus EU-Ländern nicht einreisen können, bzw. das Visum nicht vor Ort erteilt werden (aus Gründen die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat), so wird lediglich die Bearbeitungsgebühr fällig, oder aber eine Neuvermittlung durchgeführt. Für Wechslerinnen werden sowohl Bearbeitungs-/als auch Vermittlungsgebühr sofort nach Eintreffen in der Gastfamilie fällig. Die Vermittlungsgebühr für ein deutsches Au-Pair ins Ausland bzw. die Programmgebühr für andere Programmteilnehmer wird nach erfolgter Platzierung und Rechnungsstellung fällig.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell (Vermittlungsauftrag), ist jedoch beschränkt auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebene Höchstaufenthaltsdauer von einem Jahr. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerks des vermittelten Au-Pairs oder Aufhebung der Arbeitserlaubnis der zuständigen Arbeitsagentur, jedoch sofort, wenn von einer der beiden Vertragsparteien fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde. Der Vertrag verliert seine Gültigkeit ebenfalls, sofern von der Gastfamilie oder vom Au-Pair ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder die Richtlinien der Arbeitsagentur besteht und dieser nicht unverzüglich abgestellt wird. Vor Ablauf des Au-Pair Vertrages kann das Vertragsverhältnis nur schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen aufgelöst werden. Kulturist ist davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch auch fristlos gekündigt werden. In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Weiterhin ist der Absatz „Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses" aus dem aktuellen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit einzuhalten. Das Au-Pair erhält von Kulturist, nach Prüfung der Umstände der Auflösung des Au-Pair-Vertrages, die Möglichkeit der Weitervermittlung in einer andere, vom Au-Pair akzeptierte Gastfamilie. Die Weitervermittlung des Au-Pairs durch eine andere Agentur bedarf der schriftlichen Rückversicherung durch die vermittelnde Agentur und der Freigabe durch Kulturist. Eine fristlose Kündigung bedarf eines schwerwiegenden Grundes, Absprache mit Kulturist und Organisation der Heimreise des Au-Pairs. Sollte das Au- Pair nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sind die Heimreisekosten von der Gastfamilie zu tragen. Dem Au-Pair sind bis zur Weitervermittlung, bzw. zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu gewähren. Die Gastfamilie hat bei einer vorzeitigen Trennung die Möglichkeit, auf eine Neuvermittlung durch das Kulturist einen Preisnachlass auf die Vermittlungsgebühr von bis zu 50% zu erhalten.

Ablehnung von Vermittlungsaufträgen

Kulturist behält sich vor, Gastfamilien und Programmteilnehmer, die nachweisliche fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.

Leistungsumfang der Betreuung

Die Betreuung des Au-Pairs und der Gastfamilie umfasst die Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problem im Alltag und/oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Gastfamilie und Au-Pair während der gesamten Zeit, in der sich das Au-Pair in der Familie aufhält.

Veröffentlichte Inhalte

Die jeweils aktuellen Merkblätter „Au Pair Info" und „Au Pair bei Deutschen Gastfamilien" der Bundesagentur für Arbeit werden von Kulturist jedem Au- Pair, das nach Deutschland kommen möchte und jeder Gastfamilie in Deutschland zur Verfügung gestellt. Für deutsche Au-Pairs, die ins Ausland vermittelt werden, und andere Programmteilnehmer gelten die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.

Bewerbungsunterlagen von Au-Pairs

Unter Bewerbungsunterlagen von einem Au-Pair sind alle Formulare, Briefe, Lebensläufe, Referenzen, Atteste, amtsärztliche Bestätigungen und Privatphotos, die der Gastfamilie zu Vermittlungszwecken zur Verfügung gestellt werden, zu verstehen. Eine Einladung des betreffenden Au-Pairs darf nur über Kulturist erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zur Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet, der Agentur die entgangene Vermittlungsgebühr zu zahlen. Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Programmteilnehmer.

Versicherung des Au-Pairs

Die Gastfamilie ist verpflichtet, das aufgenommene Au-Pair unmittelbar nach Eintreffen in Deutschland durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall, Krankheit und Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Entsprechende Versicherungsanträge werden von Kulturist zur Verfügung gestellt. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie im Schadensfall die Kosten für sämtliche notwendigen medizinischen Leistungen oder stationäre Behandlungen des Au-Pairs, ggf. bis zu dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit. Dringend empfehlenswert ist auch der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für das Au-Pair. Kulturist haftet nicht für durch das Au-Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder bei Dritten. Gleiches gilt sinngemäß für andere Programmteilnehmer.

Behördliche Genehmigungsverfahren und Haftausschluss

Zur Genehmigung eines Au-Pair-Aufenthaltes in einer deutschen Gastfamilie ist die Prüfung der Bewerber und der Gastfamilie durch die zuständigen Behörden und Ämter notwendig. Kulturist betreut auch dieses Genehmigungsverfahren, ist aber nicht in der Lage, dies zu umgehen oder abzukürzen. Eine Verzögerung durch fehlerhafte Angaben seitens des Au-Pairs
oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, kann Kulturist nicht angelastet werden und rechtfertigt keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf evtl. Forderungen Dritter gegenüber der betroffenen Gastfamilie.

Kulturist steht in keinem juristischen Verhältnis zu dem Au-Pair und beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au-Pairs, sowie die Beratung der Gastfamilie bei Problemen. Im Falle eines Scheiterns einer Vermittlung können daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber Kulturist geltend gemacht werden.

1. Beiden Parteien ist bekannt, dass es sich bei der Leistung von Kulturist um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit dem Eintreffen des Au-Pairs in der Gastfamilie abgeschlossen ist. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
2. Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au-Pair telefonisch und schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadenersatzansprüche sowie Gebührenrückerstattung ausgeschlossen.
3. Mündliche Nebenabreden mit dem Au-Pair sowie mit dem Auftraggeber haben keine Gültigkeit.
4. Angaben, die von dem Au-Pair in schriftlicher Form abgegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Kulturist hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss und haftet in keinem Fall für unrichtige Angaben.
5. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten haben keinen Einfluss auf die Gesamtgebühr.
6. Kulturist haftet nicht für evtl. zusätzlich entstandene Kosten.
7. Kulturist haftet nicht für Schäden, die durch ansteckende Krankheiten des Au-Pairs entstehen. Wir achten immer auf ein aktuelles Gesundheitszeugnis des Au-Pairs, empfehlen jedoch der Gastfamilie sofort nach Ankunft des Au-Pairs in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen
zu lassen. Die Kosten hierfür trägt jedoch die Gastfamilie.
8. Kulturist haftet nicht für Schäden, die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-Pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.
9. Kulturist haftet nicht für die Ausfallzeiten, die durch das Au-Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können. In diesen Fällen bietet Kulturist eine der Gastfamilie eine Neuvermittlung mit Au-Pair-Bewerbern/innen der Agentur an.
Soweit anwendbar, gelten diese Bedingungen auch für alle anderen Programmteilnehmer.

Datensicherheit und Datenschutz

Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-Pairs, sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen von Kulturist weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-Pair-Treffen), soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von Kulturist oder von diesem beauftragter Dritter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten, nach Rücksprache mit der Gastfamilie, aktualisiert und übernommen. Kulturist weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über offene Netze nicht ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden. Das Gleiche gilt, soweit anwendbar, für alle anderen Programmteilnehmer.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Hessen, Bundesrepublik Deutschland.
Für die von Kulturist auf Grundlage dieser AGB's geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser AGB's und/oder der Vermittlungsvereinbarung unwirksam werden, so berühren sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der ABG's. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB's gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Alle Erklärungen von Kulturist können auf elektronischem Weg an den
Kunden gerichtet werden.

Stand 01.01.2015

  • Au-Pair des Jahres 2013
  • Au-Pair des Jahres 2014
  • Au-Pair des Jahres 2016
  • Au-Pair des Jahres 2017
  • Au-pair Society e.V. Trusted Member
  • International Au Pair Association (IAPA)
  • WYSE Travel Confederation